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| Folgende
Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins
bestehen: |
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- Agrarrecht
- Allgemeinanwalt
- Anwältinnen
- Anwaltsnotariat
- Arbeitsrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- FORUM Junge Anwaltschaft
- Geistiges Eigentum & Medien
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologie
- Insolvenzrecht und Sanierung
- Internationaler Rechtsverkehr
- Kanzleimanagement
- Mediation
- Medizinrecht
- Mietrecht und Immobilien
- Sozialrecht
- Sportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Syndikusanwälte
- Transport- und Speditionsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
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| Außer "Forum Junger RAinnen
und RA" sowie "AG der Syndikus-Anwälte" ist die
Mitgliedschaft in den anderen AG`s nur möglich,
wenn eine Mitgliedschaft in einem angeschlossenen
örtlichen Anwaltverein oder im Deutschen Anwaltverein
besteht. |
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